DIN EN 16637-2:2021 Edition
$48.10
Bauprodukte – Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen – Teil 2: Horizontale dynamische Oberflächenauslaugprüfung (Entwurf)
Published By | Publication Date | Number of Pages |
DIN | 2021-03 | 155 |
(1) Dieses Dokument legt eine dynamische Oberflächenauslaugprüfung (DSLT) fest, welche der Bestimmung der Freisetzung von anorganischen und/oder nicht flüchtigen organischen Stoffen je Oberflächeneinheit aus einem monolithischen, platten- oder folienartigen Produkt in Abhängigkeit von der Zeit dient, ab der diese Bauprodukte mit einer wässrigen Lösung (Auslaugmittel) in Berührung kommen. Das Prüfverfahren ist für Stoffe, die unter Umgebungsbedingungen flüchtig sind, nicht geeignet. (2) Diese Prüfung ist eine parameterspezifische Prüfung, die auf die Identifizierung und Festlegung von parameterspezifischen Eigenschaften, die unter festgelegten Bedingungen geprüft werden, gerichtet ist. Sie hat nicht zum Ziel, reale Situationen nachzubilden. Die Anwendung der Ergebnisse auf spezifische Bedingungen der vorgesehenen Verwendung kann mittels Modellierung erfolgen (nicht in dieser Europäischen Norm enthalten). (3) Das Prüfverfahren gilt für mehr oder weniger regelmäßig geformte Untersuchungsmengen, die aus monolithischen Prüfstücken mit Mindestabmessungen von 40 mm in allen Richtungen bestehen (Volumen > 64000 mm3 (64 cm3)). Es gilt ebenso für platten- oder blattartige Produkte mit dem Auslaugmittel ausgesetzten Oberflächen von mindestens 10000 mm2 (100 cm2). Produkte, die zur Ableitung von Wasser entwickelt wurden (z. B. Traufenpflaster, Porenasphalt) sowie monolithische körnige Produkte nach prEN 16637-1, Tabelle 1, sind ebenfalls mit diesem Prüfverfahren zu prüfen. Bei allen zu prüfenden Produkten wird davon ausgegangen, dass sie über einen für die betrachtete vorgesehene Verwendung maßgeblichen Zeitrahmen unversehrt bleiben. (4) Die Modifikation für körnige Bauprodukte mit geringer Durchlässigkeit (Anhang A) gilt für körnige Partikel mit einem so geringen Wasserableitvermögen zwischen den Körnern, dass die Perkolation in Perkolationsprüfungen und in der Praxis nahezu unmöglich ist. (5) Metalle, metallische Beschichtungen und organische Beschichtungen auf Metallen sind vom Anwendungsbereich der vorliegenden Norm ausgenommen, da die Grundsätze dieser Prüfung (Diffusion) von diesen Produkten nicht befolgt werden. Ein Leitfaden über die Notwendigkeit der Prüfung dieser Produkte steht zur Diskussion. (6) Bei einigen Beschichtungen (z. B. einige Putze mit organischen Bindemitteln nach EN 15824), die zeitweilig mit Wasser in Berührung kommen, könnten physikalische und chemische Eigenschaften zu dauerhaftem Kontakt mit Wasser geändert werden. Für diese Produkte ist diese Europäische Norm nicht geeignet. (7) Eine Anleitung zur Anwendbarkeit des Prüfverfahrens für ein bestimmtes Produkt ist in prEN 16637-1 enthalten. ANMERKUNG 1 Dieses Prüfverfahren ist nur dann anwendbar, wenn das Produkt chemisch beständig ist und die Matrix sich nicht auflöst. Bei Bauprodukten, die bei ihrer Verwendung möglicherweise mit Wasser in Berührung kommen, sollte das üblicherweise nicht der Fall sein, da solche Bauprodukte maßbeständig sein sollten. Wenn ein Produkt bei seiner vorgesehenen Verwendung im beträchtlichen Maße abgenutzt werden kann, kann die Prüfung keine angemessenen Informationen liefern. Wenn das Produkt eine erhebliche Menge wasserlöslicher Verbindungen enthält, z. B. Gips oder Anhydrit, ist eine (teilweise) Auflösung der Matrix möglich, was zu einer maßlichen Unbeständigkeit des Prüfstücks führt. In diesem Fall kann die Prüfnorm ebenfalls nicht angewendet werden. ANMERKUNG 2 Flüchtige organische Stoffe schließen die in Gemischen wie z. B. Mineralöl enthaltenen Stoffe mit geringem Molekulargewicht ein. ANMERKUNG 3 Es ist nicht immer möglich, die Prüfbedingungen gleichzeitig für anorganische und organische Stoffe zu optimieren, und die optimalen Prüfbedingungen können auch zwischen verschiedenen Gruppen organischer Stoffe verschieden sein. Die Prüfanforderungen an organische Stoffe sind im Allgemeinen strenger als bei anorganischen Stoffen. Die für die Messung der Freisetzung organischer Stoffe geeigneten Prüfbedingungen sind grundsätzlich auch für anorganische Stoffe anwendbar.*Inhaltsverzeichnis